FAQ - häufig gestellte Fragen
Muss ich mich im Serviceportal registrieren?
Eine gesonderte Registrierung ist im Serviceportal nicht notwendig. Die Anmeldung erfolgt über die BundID. Wenn Sie sich auf der Seite der BundID registrieren bzw. schon registriert sind, können Sie sich mit dieser im Serviceportal anmelden. Beachten Sie, dass die meisten Onlinedienste ein substantielles oder hohes Vertrauensniveau erfordern. Sie müssen sich dazu bei der BundID mit Ihrem Online Ausweis bzw. Elster-Zertifikat anmelden.
Was bedeuten die unterschiedlichen Vertrauensniveaus der BundID?
Die Vertrauensniveaus der BundID beziehen sich auf die Sicherheitsstufen, die für unterschiedliche Anwendungen und Identifikationsverfahren verwendet werden. Diese Niveaus bestimmen, wie sicher und zuverlässig die Identitätsprüfung einer Person ist.
1. Niedriges Vertrauensniveau
- Identifikation: Sie geben lediglich Basisinformationen wie E-Mail-Adresse und Passwort an.
2. Substantielles Vertrauensniveau
- Identifikation: Verifizierung über Ihr Elster Zertifikat
3. Hohes Vertrauensniveau
- Identifikation: Identitätsprüfung über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises
Anträge im Serviceportal der Hansestadt Stendal erfordern überwiegend das substanzielle bzw. hohe Vertrauensniveau.
Kann ich Anträge als Unternehmen stellen?
Sie können Anträge auch als Unternehmen bzw. juristische Person stellen. Zur Anmeldung benutzen Sie das Mein Unternehmenskonto. Dort können Sie sich mit einem Elster-Organisationszertifikat authentifizieren.
Wie finde ich, welche Verwaltungsdienstleistungen die Hansestadt Stendal online anbietet?
Auf der Seite Digitale Verwaltung sehen Sie alle Verwaltungsdienstleistungen, die Sie zur Zeit online beantragen können. Über das Register sowie dem Suchformular wird Ihnen das Auffinden der Dienste erleichtert.
Ich habe einen Antrag nicht abgeschlossen – kann ich diesen später vervollständigen?
Ihr Antrag wird während des Ausfüllens zwischengespeichert. Sie können Ihre angefangenen Anträge unter Angefangene Vorgänge erreichen, und haben dort die Möglichkeit diese zu vervollständigen oder zu löschen.
Was tue ich, wenn ich Nachfragen zu einem bereits gestellten Antrag habe?
Sie können jederzeit Ihre bereits gestellten Anträge im Serviceportal aufrufen. Dort können Sie in Ihrem Antrag eine Nachricht senden – der Nachrichtenverlauf wird in dem jeweiligen Vorgang nachvollziehbar dargestellt.
Ich habe vergessen Dokumente hochzuladen – kann ich diese nachreichen?
Sie können jederzeit Ihre bereits gestellten Anträge im Serviceportal aufrufen. Unter „Nachricht verfassen“ im Antrag können Sie auch Dokumente hochladen.
Wie werde ich über Änderungen bzw. den Status meines Antrages informiert?
Sie werden über Statusänderungen, erhobene Gebühren, Nachrichten und Bescheide mit einer E-Mail informiert. Für den Abruf dieser Nachrichten müssen Sie sich im Serviceportal anmelden.
Wie bezahle ich anfallende Gebühren?
Sollten Gebühren erhoben werden, werden Sie darüber gesondert informiert. Die Gebühr können Sie direkt in Ihrem Antrag bezahlen. Über den Giro Checkout Dienst der Sparkasse können Sie die Gebühr per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
Erhalte ich den Bescheid per Post?
Die Bescheide erhalten Sie nicht mehr per Post. Diese werden im Postfach des Serviceportal zur Verfügung gestellt. Über den Erhalt der Bescheide werden Sie mit einer E-Mail informiert.