Beschluss über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44/24 „Agri-Solarpark Tornau-Dammstücke“ der Hansestadt Stendal
Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44/24 „Agri-Solarpark Tornau-Dammstücke“ (Beschluss-Nr. VII/1067) beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Stendal auf dem Gebiet der Hansestadt Stendal, nördlich der Ortslage Tornau und südlich der Bahnstrecke Stendal-Uelzen. Es besteht aus zwei Teilflächen und befindet sich auf landwirtschaftlichen Ackerflächen, welche aktuell bewirtschaftet und intensiv genutzt werden, und Grünlandflächen. Der Geltungsbereich der nordwestlichen Teilfläche (TF1) umfasst auf einer Fläche von 15,99 Hektar die Flurstücke 10/1, 14, 15, 16, 100, 101 und 111 in der Flur 1, Gemarkung Tornau. Der Geltungsbereich der südöstlichen Teilfläche (TF2) umfasst auf einer Fläche von 49,57 Hektar die Flurstücke 16, 27, 28, 29, 39, 41/1, 45/1, 48/1, 193, 194 und 195 in der Flur 1 der Gemarkung Tornau. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs beträgt 65,56 Hektar. Das Plangebiet ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung;
- Zwei- oder Mehrfachnutzung einer bereits intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Bestandsfläche durch Ergänzen von Solarmodulen;
- Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Hansestadt Stendal;
- Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes;
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
- Erhalt von geschützten Biotopen bzw. Gehölzbeständen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen.
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht findet nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://serviceportal.stendal.de/de/beteiligungen.html
und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Hansestadt Stendal, Raum Nr. 204, Etage 2, Moltkestr. 34-36, 39576 Hansestadt Stendal öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden.
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: +49 3931 65 1547 möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an planungsamt@stendal.de
oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben dem Bauamt der Hansestadt Stendal die mit der
Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13,
15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail:
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.