Praktikumsplätze

Es werden ausschließlich unentgeltliche Pflichtpraktika im Rahmen einer schulrechtlichen oder hochschulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie und freiwillige Schülerpraktika angeboten.

Auf offene Stellen können sich dazu Personen, bewerben, die sich in einem Studium, einer Maßnahme, einer Umschulung oder einer Ausbildung befinden, bei der ein Praktikum verpflichtend vorgeschrieben ist. Alle Bereiche sind grundsätzlich offen für Praktika, jedoch hängt die Vergabe von verfügbaren Kapazitäten ab.

Bewerbungsfrist: Zwischen dem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem Beginn des Praktikums sollten idealerweise mindestens 6 Wochen liegen, um die Verfügbarkeit eines Praktikumsplatzes zu prüfen.

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