Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan (FNP) sollte das gesamte Gemeindegebiet umfassen und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Dennoch stellen die oben genannten Pläne die rechtskräftigen Planungsabsichten dar. Seit Inkrafttreten der Pläne gab es zahlreiche Änderungen, über die Sie entsprechend Ihres Anliegens informiert werden.
Dazu nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Planung und Stadtentwicklung auf.