Geburtsurkunde beantragen

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Für den Fall, dass Sie keine BundID zur Anmeldung haben, können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an standesamt@stendal.de schicken.

Alternativ sind wir innerhalb der Öffnungszeiten auch vor Ort für Sie da:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Standesamt
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Geschlecht (optional)
  • Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)

Die Urkunde kann beantragt werden von:

  • der beurkundeten Person selbst
  • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
  • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
  • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
  • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
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Was wird benötigt?

  • Verwandtschaftsnachweis (optional)
  • Vollmacht (optional)

Weiterführende Informationen

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