Bewohnerparkausweis beantragen

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Als Anwohner*in an einer der Straßen, die zu den Parkgebührenzonen der Hansestadt Stendal gehört, können Sie für Ihr Pkw, Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet) und kann für die Dauer eines Jahres oder für zwei Jahre bewilligt werden. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Voraussetzung ist, dass Sie im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert sind und dort auch tatsächlich wohnen. Es darf kein Privatstellpatz vorhanden sein. Des Weiteren muss das Fahrzeug auf Sie zugelassen sein oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Für die Änderung des Kennzeichens oder Fahrzeugs reichen Sie den Antrag online ein oder erscheinen persönlich in der Moltkestraße 34-36. Sie benötigen den alten Bewohnerparkausweis, die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und einen gültigen Personalausweis. Der neue Parkausweis wird nur persönlich übergeben im Wechsel gegen den alten Bewohnerparkausweis!

Sie erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person, auch wenn Sie mehrere Autos besitzen. Allerdings können Sie mehrere Kennzeichen in den Ausweis eintragen lassen, sodass Sie je nach Bedarf zwischen den Fahrzeugen wechseln können, aber immer nur mit ein Auto gleichzeitig parken dürfen.

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Was wird benötigt?

  • Fahrzeughalterbestätigung (optional)
  • Zahlungsdienst (optional)

Weiterführende Informationen

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