Grundsteuerreform – Was ist anders und warum?
Die Hansestadt Stendal erreichen noch immer Nachfragen zu der Grundsteuerreform. Die häufigsten Fragen werden nun beantwortet.
Warum hat die Hansestadt Stendal neue Hebesätze eingeführt?
Hintergrund dafür ist die bundesweite Grundsteuerreform, welche ab 2025 ein neues Bewertungsverfahren für Grundstücke mit sich bringt. Ziel dieser Reform ist mehr Gerechtigkeit zwischen den unterschiedlichen Grundstücksarten.
Die neuen gesetzlichen Bewertungsgrundlagen unterscheiden sich deutlich von den früheren Werten. Manche Grundstücke wurden höher, andere niedriger bewertet.
Für die Hansestadt Stendal bedeutet dies jedoch, dass die bisherigen Hebesätze nicht einfach beibehalten werden konnten. Ohne eine Anpassung würde die Stadt erhebliche Mindereinnahmen verzeichnen. Um dies zu vermeiden wurden die Hebesätze neu und differenziert festgelegt.
Die Einnahmen der Hebesätze werden von der Stadt benötigt, um wichtige kommunale Aufgaben wie Kinderbetreuung, Bildung, Feuerwehr, Straßenunterhaltung sowie Grün- und Freizeitanlagen zuverlässig zu finanzieren.
Warum gibt es getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke?
Mit der Reform veränderten sich die Bewertungen für verschiedene Grundstücksarten. Während Wohngrundstücke im neuen Bewertungsverfahren im Schnitt ungefähr gleichgeblieben sind, fallen die Bewertungen für viele Nichtwohngrundstücke, insbesondere gewerbliche Flächen, im Vergleich zu früher deutlich niedriger aus.
Um diese Verschiebungen auszugleichen und die Belastung gerecht zu verteilen, führt die Hansestadt Stendal erstmals getrennte Hebesätze für beide Kategorien ein. Das bedeutet im Detail:
Wohngrundstücke - der bisherige Hebesatz (418 %) bleibt unverändert
Für private Hauseigentümer*innen ergibt sich somit keine Hebesatzsteigerung. Die Stadt sorgt damit bewusst für Stabilität in diesem Bereich, damit keine Mehrbelastung für das Wohnen entsteht.
Nichtwohngrundstücke – Hebesatz wurde auf 720 % angepasst
Diese Anhebung mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, ist jedoch eine direkte Folge des neuen Besteuerungsverfahrens. Denn da die steuerlichen Bemessungsgrundlagen für Gewerbe- und sonstige Nichtwohngrundstücke im Schnitt deutlich gesunken ist, wäre der Stadt ohne Anhebung des Hebesatzes ein erheblicher Einnahmeverlust entstanden.
Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkommensneutralität).
Warum gibt es auch eine leichte Anpassung bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen?
Auch in der Land- und Forstwirtschaft führten die neuen Bewertungsmodelle zu sinkenden Besteuergrundlagen. Um die notwendigen Einnahmen zu sichern, erfolgte hier eine moderate Erhöhung des Hebesatzes auf 390 %. Stendal bleibt damit weiterhin im Rahmen einer regional üblichen und verhältnismäßigen Belastung.
Muss ich sonst irgendwas beachten?
Weitere Informationen dazu sind unter www.mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer zu finden. Sofern sich am Grundbesitz Änderungen ergeben, sind die Eigentümer verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.
Wichtig: Keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt
Die Hansestadt Stendal stellt ausdrücklich klar, dass mit dieser Anpassung keine Steuermehreinnahmen erzielt werden. Die neuen Hebesätze dienen ausschließlich dazu, die bisherigen Einnahmen zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform möglichst fair umzusetzen.
Die Stadt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis. Die Reform ist für viele ein großer Veränderungsschritt – umso wichtiger ist es der Hansestadt Stendal, transparent und nachvollziehbar zu erklären, warum die Hebesätze neu festgelegt werden mussten.