Anhörung - Planfeststellungsverfahrens 380 kV-Ersatzneubau Perleberg-Stendal/West

Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – 380 kV-Ersatzneubau Perleberg - Stendal/West, Abschnitt Sachsen-Anhalt, unter Mitnahme der 110 kV-Bahn-stromleitung Insel - Wittenberge auf den Masten 61 bis 58

betroffene Gemarkungen:

  • Losenrade, Geestgottberg, Beuster, Seehausen, Behrend und Schönberg der        Hansestadt Seehausen (Altmark),
  • Falkenberg der Gemeinde Altmärkische Wische,
  • Dobbrun, Meseberg, Osterburg, Düsedau und Erxleben der Hansestadt Osterburg             (Altmark),
  • Rochau und Häsewig der Gemeinde Rochau,
  • Steinfeld, Schinne und Kläden der Stadt Bismark (Altmark) sowie
  • Möringen, Nahrstedt, Döbbelin, Tornau und Groß Schwechten der Hansestadt       Stendal, im Landkreis Stendal.

 

Durchführung des Erörterungstermins:

Der Erörterungstermin beginnt

a) für private Einwender und Betroffene: am 20. Januar 2026, 10:00 Uhr in der Gemeinde Rochau, Mehrzweckhalle, Kleine Achterstraße 12, 39579 Rochau

b) für Träger öffentlicher Belange sowie private Einwender und Betroffene am 21. Januar 2026, 10:00 Uhr in der Gemeinde Rochau, Mehrzweckhalle, Kleine Achterstraße 12, 39579 Rochau

An den vorgenannten Terminen sollen die im Rahmen des Anhörungsverfahrens rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert werden.

  • Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  • Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Ladungen.
  • Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung abgeschlossen ist.
  • Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  • Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  • Die Anhörungsbehörde fertigt vom Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Einwender bzw. deren Vertreter sowie die Träger öffentlicher Belange und Vereine, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen.

Ein diesbezüglicher Antrag ist im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter zu stellen.

Bekanntmachung (unterzeichnet/gesiegelt)

Bekanntmachung Beteiligung-TÖB kv-Ersatz Perleberg...
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