Sondernutzung zu gewerblichen oder kulturellen Zwecken

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Straßen sind in der Regel dem Gemeingebrauch gewidmet was bedeutet, dass die Straße für Jeden zur Teilnahme am Verkehr freigegeben wurde. Gewerbliche oder kulturelle Zwecke wie die Einrichtung von Außengastronomie, die Erweiterte Warenauslage oder auch aufwendigere Formen von kulturellen Präsentationen überschreiten diesen Gemeingebrauch, weshalb hierfür eine Sondernutzung beantragt werden muss.

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