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Baumfällung beantragen

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Wenn Sie einen Baum fällen möchten kann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen. Aufgrund der vielen positiven Umwelteffekte von Bäumen (Klimaverbesserung, Staubfilterung, Luftfeuchtigkeit etc.) stehen diese insbesondere in stark besiedelten Räume unter besonderem Schutz.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen grundsätzlich verboten. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Die Baumschutzsatzung der Hansestadt Stendal regelt unter anderem, welche städtischen Bäume besonders geschützt sind (§3 Abs.1), unter welchen Umständen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann (§6) und wer überhaupt antragsberechtigt ist. (§7 Abs.1)

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