Anmeldung Eheschließung
Hier können Sie Ihre Eheschließung online anmelden, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen. Wenn einer von Ihnen oder Sie beide im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind oder einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzen, ist unser Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung Ihrer Ehefähigkeit zuständig.
Sofern Sie noch nie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland besaßen und in unserem Standesamt heiraten möchten, können Sie Ihre Voranmeldung ebenfalls bei uns durchführen.
Bin ich antragsberechtigt?
Die Online-Anmeldung der Eheschließung steht nur folgenden Personen zur Verfügung:
- Sie müssen beide volljährig sein
- Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie verfügen beide über keine weitere Staatsbürgerschaft
- Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen
- Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet
- Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden