Freitag, 10.07.2026 00:00 Uhr
Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2027
Durch Beschluss des Stadtrates erhebt die Hansestadt Stendal ab dem 01.01.2027 eine Beherbergungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet und in den Ortschaften.
Steuersatz
Die Steuer beträgt je Beherbergungsgast und je Übernachtung 1,50 Euro.
Steuerbefreiungen
Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (bis 14 Jahren) befreit. Die Übernachtungen sind dennoch zu erfassen.
Ausnahmen für beruflich veranlasste Übernachtungen sieht die Satzung nicht vor. Auch solche Übernachtungen sind folglich steuerpflichtig.
Die Beherbergungssteuersatzung und die amtlichen Formulare finden Sie anbei.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie in Kürze dieser Seite.
Merkblatt Beherbergungssteuer
0.2 MB
Formular 1 Anmeldung einer Beherbergungseinrichtung
0.2 MB
Formular 2 Abmeldung einer Beherbergungseinrichtung
0.2 MB
Formular 3 Änderungsmitteilung der Beherbergungseinrichtung
0.2 MB
Formular 4 Anmeldung der Beherbergungssteuer
0.2 MB
Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Hansestadt Stendal Lesefassung
36 KB
© Florian Nürnberger