Beherbergungssteuer ab dem 01.04.2026
Durch Beschluss des Stadtrates erhebt die Hansestadt Stendal ab dem 01.04.2026 eine Beherbergungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet und in den Ortschaften.
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der vom Beherbergungsgast für die einzelne Beherbergung aufgewendete Betrag ohne Nebenleistungen einschließlich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer je einzelne Übernachtung.
Die Bemessungsgrundlage ist für jede Person und Übernachtung einzeln zu ermitteln. Wenn z.B. zwei Personen für eine Übernachtung im Doppelzimmer insgesamt 50 EUR bezahlen, liegt die Bemessungsgrundlage bei 25 EUR pro Person und Übernachtung. Beträge von weniger als 0,5 Cent (0,005 EUR) sind abzurunden, Beträge von mindestens 0,5 Cent (0,005 EUR) aufzurunden.
Steuersatz
Die Steuer beträgt bei einer Bemessungsgrundlage von
1. bis zu 30,00 EUR 1,00 EUR je Übernachtung
2. 30,01 bis zu 100,00 EUR 1,50 EUR je Übernachtung
3. ab 100,01 EUR 2,00 EUR je Übernachtung
Die Beherbergungssteuer und die amtlichen Formulare finden Sie anbei.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie in Kürze dieser Seite.