Bestellung Eheurkunden

Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sind amtliche Nachweisdokumente. Diese Unterlagen benötigen Sie zum Beispiel als Nachweis für die Rente oder als Nachweis Ihres Familienstands gegenüber der Bank.

Wenn Sie eine aktuelle Eheurkunde brauchen und in unserem Standesamt geheiratet haben, oder in einem Ort, der inzwischen hier eingemeindet wurde, dann ist unser Standesamt für die Ausstellung der Urkunde zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde.

Bin ich antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die verheirateten Personen selbst sowie deren Vorfahren (Eltern) oder Nachkommen (Kinder und Enkel, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, indem ein entsprechender Nachweis hochgeladen wird.

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Bestellen Sie hier eine Eheurkunde beim Standesamt der Hansestadt Stendal. Sie werden zum Onlinedienst weitergeleitet.