Sondernutzung - Plakate und Werbemittel

Mit Plakaten und Großwerbeträgern soll auf anstehende Veranstaltungen oder Aktionen hingewiesen werden. Straßen sind in der Regel dem Gemeingebrauch gewidmet. Das Anbringen von Plakaten und der Einsatz von Großwerbeträgern ist nicht in diesem Gemeingebrauch inbegriffen, weshalb eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden muss.

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