Förderung für beräumende Sanierung
Wer wird gefördert?
Antragsteller können natürliche oder auch juristische Personen sein, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder langfristige Nutzungsberechtigte eines Fördergegenstandes sind. Juristische Personen sind bspw. GbR, GmbHs, Wohnungsbaugenossenschaften, eingetragene Vereine oder Kirchengemeinden.
Was wird gefördert?
Fördergegenstände können Gebäude sein, die sich innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Altstadt-Stendal" befinden. Konkreter werden Maßnahmen zur Freilegung des öffentlichen Straßenraums, öffentlicher Wege und Plätze, öffentlicher Erschließungsanlagen aber auch Ordnungsmaßnahmen an Grundstücken und deren Bebauung gefördert.
Insbesondere folgende Maßnahmen kommen in Betracht.
Verlagerung von Betrieben
- Verlagerung von Betrieben, wenn diese störende Auswirkungen im Sanierungsgebiet haben
Freilegung von Grundstücken und Grundstücksteilen (wenn dies der Umsetzung der Sanierungsziele oder einer späteren Nutzung für die Allgemeinheit dient)
- Beseitigung oderirdischer und unterirdischer baulicher Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen einschließlich der Abräumkosten und Nebenkosten
Wie hoch wird gefördert?
Die Höhe richtet sich nach den sogenannten „förderfähigen Kosten“ der Maßnahmen. Es sind die Kosten maßgeblich, deren Höhe bis zu 100% bezuschusst werden kann.
Sofern der rechnerisch ermittelte Förderbetrag der Maßnahme 50.000 € überschreitet, entscheidet der Stadtrat entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Stendal per Beschluss über die Förderung.
Die Förderung ist von der Fördermittelbewilligung des Landes Sachsen-Anhalt, sowie die verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Stendal abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht.
Das Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ wird mit Finanzmitteln der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt und aus kommunalen Eigenmitteln der Hansestadt Stendal finanziert.