Hinweis
Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anträge über den Jahreswechsel mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen kann.
Sondernutzung zu baulichen Zwecken
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Straßen sind in der Regel dem Gemeingebrauch gewidmet was bedeutet, dass die Straße für Jeden zur Teilnahme am Verkehr freigegeben wurde. Bauliche Zwecke wie Aufgrabungen, die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Baugerüsten und weiteren überschreiten diesen Gemeingebrauch, weshalb hierfür eine Sondernutzung beantragt werden muss.
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Start der Maßnahme eingereicht werden!
Dieser Antrag kann nur von Unternehmen bzw. juristischen Personen gestellt werden.
Was wird benötigt?
- Lage- und Verkehrszeichenplan
- Zahlungsdienst
Weiterführende Informationen
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