Bewohnerparkausweis beantragen

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Als Anwohner*in an einer der Straßen, die zu den Parkgebührenzonen der Hansestadt Stendal gehört, können Sie für Ihr Pkw, Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet) und kann für die Dauer eines Jahres oder für zwei Jahre bewilligt werden. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Voraussetzung ist, dass Sie im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert sind und dort auch tatsächlich wohnen. Es darf kein Privatstellpatz vorhanden sein. Des Weiteren muss das Fahrzeug auf Sie zugelassen sein oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

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  • Fahrzeughalterbestätigung
  • Meldebescheinigung
  • Zahlungsdienst
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