Steuerliche Vergünstigungen im Sanierungsgebiet

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.

Um die erhöhten Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung von der Hansestadt Stendal benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Hansestadt Stendal abzuschließen.

Grundlage für die Ausstellung sind die Bescheinigungsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG

Unterlagen

Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung

antrag auf ausstellung der bescheinigung
application/pdf 49.49 KB

Datenschutzeinwilligung

datenschutzeinwilligung
application/pdf 0.48 MB

Informationen für Bauherren (Stand 2024)

informationen f r bauherren stand 2024
application/pdf 0.31 MB Armin Fischbach

Merkblatt - bescheinigungsfähige Kosten (Stand 2024)

merkblatt bescheinigungsf hige kosten stand 2024
application/pdf 0.33 MB
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