Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
Mit einem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland eine Ehe zu schließen, nach Ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss für deutsche Staatsangehörige von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden.
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Ausstellung zuständig. Ebenso sind wir zuständig, wenn die Hansestadt Stendal ihr letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort war, bevor sie die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft verlassen haben.
Bin ich antragsberechtigt?
Antragsstellende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Antragsberechtigt sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatenlose, heimatlose ausländische Personen oder ausländische Flüchtlinge. Informieren Sie sich bitte bei der eheschließenden Stelle im Ausland, ob Sie tatsächlich ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.