Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Wenn Sie im Ausland oder vor einer offiziellen ausländischen Stelle Ihre Ehe geschlossen haben, können Sie Ihre Eheschließung in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Eine Nachbeurkundung ermöglicht Ihnen, sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls ihre ausländische Urkunde verloren geht. Zusätzlich haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

Eine Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Ausstellung zuständig. Ebenso sind wir zuständig, wenn die Hansestadt Stendal ihr letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort war, bevor sie die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft verlassen haben.

Bin ich antragsberechtigt?

Antragsstellende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Um den Antrag online stellen zu können, benötigen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf.

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