Bestellung Lebenspartnerschaftsurkunden
Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sind amtliche Nachweisdokumente. Diese Unterlagen benötigen Sie zum Beispiel als Nachweis für die Rente oder als Nachweis Ihres Familienstands gegenüber der Bank.
Wenn Sie eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde brauchen und in unserem Standesamt die Lebenspartnerschaft begründet haben, oder in einem Ort, der inzwischen hier eingemeindet wurde, dann ist unser Standesamt für die Ausstellung der Urkunde zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben und die Begründung der Lebenspartnerschaft durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde.
Bin ich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die verpartnerten Personen selbst sowie deren Vorfahren (Eltern) oder Nachkommen (Kinder und Enkel, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, indem ein entsprechender Nachweis hochgeladen wird.